Betrieb in der Krise?!

Neuer Standard

Die Liquidität Ihres Betriebes ist immer wieder angespannt oder kurzfristig nicht mehr ausreichend? Sie haben in der Vergangenheit hohe Investitionen zum Ausbau und zur Modernisierung Ihres Betriebes getätigt und können den Kapitaldienst für die aufgenommenen Finanzierungen nicht mehr erbringen?

Dann empfehlt sich die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach dem Standard S 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW). In der Neufassung vom 16. Mai 2018 ist dieser Standard deutlich kürzer und damit auch für kleine und mittelgroße Unternehmen praktikabel. Er entspricht zugleich den hohen Anforderungen der jüngsten BGH-Rechtsprechung.

 

Anforderungen:

Ein Sanierungsgutachten nach IDW-Standard S 6 berücksichtigt nur solche Krisenstadien, die das Unternehmen tatsächlich durchlaufen hat. Es beschreibt die Ausgangslage, präsentiert ein Leitbild des Unternehmens, bewertet die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen und überführt die Informationen in eine integrierte Unternehmensplanung.

Als Konzern mit ca. 600 Mitarbeiter*innen ist die wetreu auf alle Herausforderungen und für alle Branchen perfekt vorbereitet. Wir sind Ihr kompetenter Partner beim Erstellen eines BGH­-konformen Sanierungsgutachtens nach dem neuem Standard S 6 (IDW).
 

Ihr Nutzen

  • Objektive Einschätzung des finanz- und leistungswirtschaftlichen Potenzials Ihres Unternehmens
  • Analyse der Krisenursachen
  • Positionierung des Unternehmens
  • Darstellung der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen
  • Feststellung der Sanierungsfähigkeit und ­-würdigkeit
  • Ausgangspunkt für weitere Kreditvergaben und Liquiditätssicherung
  • Haftungsminderung für Geschäftsführer und Vorstände