Umsatzsteuer §2b UStG
Einleitung
Für die öffentliche Hand stellen die Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer § 2b UStG eine enorme Herausforderung dar. Die Bestandserhebung und Bewertung der Geschäftsvorfälle setzt innerhalb der Verwaltung voraus, dass umsatzsteuerliche Vorkenntnisse vorhanden sind und dass eine Sensibilisierung des Personals vorhanden ist. Eine einheitliche Handhabung ist hier schwierig und eine Vollständigkeit der identifizierten Geschäftsvorfälle durch die verschiedenen Geschäftsbereiche ist regelmäßig nicht gewährleistet.
Unterstützung durch wetreu
Wir haben ein Team aus Steuerberaterinnen und Steuerberatern gebildet, die hier umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben und regelmäßig ihre Erfahrungen und neuen Erkenntnisse aus bearbeiteten Projekten austauschen. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine vollständige Sachverhaltsermittlung, einheitliche Vorgaben bei der Bestandserhebung, eine zentrale Bearbeitung auf einem fachlich stets aktuellen Rechtsstand und gleichzeitig eine Qualitätssicherung erfolgt.
Vorgesehene Meilensteine bei der Umsetzung § 2b UStG
Dabei haben die Meilensteine folgende Inhalte:
- Meilenstein 1
Identifizierung relevanter Geschäftsvorfälle und Qualifizierung der Einkünfte nach § 2b UStG
Hier erfolgt eine Leistungs- und Vertragsinventur auf Basis der Planungen der einzelnen Haushaltsstellen/Posten
In einem Workshop der wetreu erfolgt eine erste Abgrenzung und Clusterung der Sachverhalte nach „privatrechtlichen“ Bereichen (bisherige oder neue BgA) und öffentlich-rechtlichen Bereichen. Dabei erfolgen eine erste Zusammenfassung der identifizierten Leistungen sowie eine grobe steuerrechtliche Einordnung.
- Meilenstein 2
Ermittlung der steuerlichen Konsequenzen aus der Qualifizierung der Einkünfte nach § 2 und § 2b UStG
Genaue Qualifizierung der Einkünfte sowie eine evtl. Abstimmung mit der Finanzverwaltung.
Gestaltungsberatung hinsichtlich der Nutzung von Vorsteuerpotentialen oder auch Aufzeigen von Risiken hinsichtlich der Rückzahlung von Vorsteuerbeträgen an. Dabei werden wir auch geplante Investitionen in die Betrachtung einbeziehen.
Zu prüfen ist auch, ob bei bestehenden Verträgen ein Anpassungsbedarf in Hinblick auf § 2b UStG besteht.
- Meilenstein 3
Umsetzung der Umsatzsteuersachverhalte in der Rechnungslegung
(Vorbereitung für Januar 2021)
In einem dritten Teilschritt sind dann Steuerschlüssel entsprechend der Einordnung der Erlöse zu definieren und in der Ihrer Software umsetzen. In diesem Zusammenhang sehen wir dann die Notwendigkeit der Schulung und Information der Mitarbeiter verschiedenen Haushaltsstellen sowie die Klärung und Festlegung Prozessabläufe und Zuständigkeiten.
- Meilenstein 4
Einrichtung eines Steuerreferats und Aufbau eines Tax Compliance Management Systems
Als letzten zeitlich nachgelagerten Meilenstein wäre optional die Einrichtung eine Steuerreferats und der Aufbau eines Tax Compliance Management Systems zu sehen. Dazu gehört die Festlegung der Aufgaben des Steuerreferats, Festlegung der oorganisatorischen Eingliederung sowie die Sicherstellung ausreichender fachlicher Kompetenz.
Darüber hinaus ist ein Steuerleitfaden zu definieren, die Prozesse zu dokumentieren und zugehörige Kontrollsysteme einzurichten.